Wi Be
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WiBe bzw. IT-WiBe steht für “Empfehlung zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen beim Einsatz der IT in der Bundesverwaltung”. WiBe ist eine Handlungsanweisung für die Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsanalyse gem. § 7 Abs. 2 BHO, die nicht mit der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes im Rahmen eines Vergabeverfahrens zu verwechseln ist. Vielmehr handelt es sich bei dieser Analyse um die Führung des verwaltungsinternen Nachweises der Wirtschaftlichkeit der geplanten IT-Maßnahme.
So müssen bereits in der Planungsphase bei Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen gemäß Nr. 2.1 der allgemeinen Verwaltungsvorschriften (VV-BHO) zu § 7 BHO mindestens Aussagen zu folgenden Teilaspekten getroffen und schriftlich festgehalten werden:
• Analyse der Ausgangslage und des Handlungsbedarfs,
• Ziele, Prioritätsvorstellungen und mögliche Zielkonflikte,
• relevante Lösungsmöglichkeiten und deren Nutzen und Kosten (einschl. Folgekosten), auch soweit sie nicht in Geld auszudrücken sind,
• finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt,
• Eignung der einzelnen Lösungsmöglichkeiten zur Erreichung der Ziele unter Einbeziehung der rechtlichen, organisatorischen und personellen Rahmenbedingungen (Wirkungsanalyse),
• Zeitplan für die Durchführung der Maßnahme,
• Kriterien und Verfahren für Erfolgskontrollen (etwa Kennziffern, Indikatoren oder technische Standards).
Hierbei und bei der weiteren Planung der IT-Maßnahmen soll die WiBe Hilfestellung leisten.
Die WiBe-Empfehlung wird von der KBSt bereits seit 1992 herausgegeben und seitdem in unregelmäßigen Abständen aktualisiert (aktuelle Fassung: WiBe 4.0 August 2004).
Das Dokument steht auf den Webseiten der KBSt. kostenlos zum Download zur Verfügung. http://www.kbst.bund.de/cln_011/nn_836962/Content/Wirtschaft__u__Recht/Wirtschaftlichkeit/wirtschaftlichkeit__node.html__nnn=true

