Volkszählungsurteil

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von Hannes Beyerbach

ergänzt von Jan Dirk Roggenkamp

Im sog. Volkszählungsurteil vom 15.12.1983 (BVerfGE 65, 1 ff.) hat das Bundesverfassungsgericht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung entwickelt. Dieses ist ein Teil des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, das den Art. 2 Abs.1 und Art. 1 Abs. 1 (Schutz der Menschenwürde) des Grundgesetzes entnommen wird.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützt den Einzelnen “gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten” (so das Bundesverfassungsgericht in den Leitsätzen der Entscheidung). Dieses Recht kann zwar eingeschränkt werden; jedoch bedarf es dafür einer verfassungsgemäßen (d.h. mit dem Grundgesetz vereinbaren) gesetzlichen Grundlage, die einem “überwiegenden Allgemeininteresse” dient.

Prinzipiell gibt es keine “irrelevanten” persönlichen Daten. Bei der Abwägung zwischen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dem Allgemeininteresse ist allerdings zu unterscheiden zwischen personenbezogenen Daten, die nicht anonym erhoben werden, und solchen, die in anonymisierter Form lediglich zu statistischen Zwecken erhoben werden. Letzteren kommt in der Abwägung geringeres Gewicht zu.

Im konkreten Fall ging es um die bundesweit durchgeführte Volkszählung, in deren Rahmen verschiedene persönliche Daten (z.B. Größe der Wohnung, Wohnverhältnisse, Arbeitsverhältnisse etc.) erhoben, teilweise mit dem Melderegister abgeglichen und schließlich in Statistiken verarbeitet wurden. Das Bundesverfassungsgericht hat dabei die Erhebung der Daten als verfassungsgemäß anerkannt, jedoch die Vorkehrungen zum Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im Verfahren für teilweise nicht ausreichend und Teile der Weitergabebefugnisse für verfassungswidrig erklärt.

Die Bedeutung dieses Urteils liegt weniger im konkreten Fall als vielmehr in der “Konstruktion” des seitdem anerkannten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.

weiterführende Links

Externer Link zum Volkszählungsurteil: http://www.datenschutz-berlin.de/gesetze/sonstige/volksz.htm