Uf AB

Verigo/EuGH-Teckal-Entscheidung > Verigo/TMG > Verigo/Troll > Verigo/GesetzGegenDenUnlauterenWettbewerb > Verigo/UfAB

Die Abkürzung UfAB steht für „Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen“. Diese Unterlage ist keine Rechtsgrundlage für IT-Ausschreibungen. Vielmehr hat die UfAB zum Ziel, die Grundsätze des Vergabeverfahrens zu verdeutlichen, praktikable Bewertungsmethoden vorzustellen sowie Beispiele und Hinweise für die Vergabepraxis aufzuzeigen. Sie soll die öffentlichen Einkäufer bei der IT-Beschaffung unterstützen. Die UfAB, die seit 1982 im Umlauf ist und inzwischen in der Version IV verfügbar ist, kann kostenlos im Internet auf den Seiten der KBSt heruntergeladen werden.

Unterseite der KBSt.: http://www.kbst.bund.de/cln_011/nn_836802/Content/Wirtschaft__u__Recht/Ufab/ufab__node.html__nnn=true