Troll
Verigo/Suchmaschinen > Verigo/Systemdatenschutz > Verigo/EuGH-Teckal-Entscheidung > Verigo/TMG > Verigo/Troll
Als Trolle werden im Web-Jargon Teilnehmer an Internet-Foren bezeichnet, die an entsprechenden Diskussionen, ohne den Wunsch an einer sachlichen Auseinandersetzung, nur deshalb teilnehmen, um wütende Reaktionen zu provozieren und das Gesprächsklima im jeweiligen Forum zu verschlechtern.
Das Auftreten von Trollen in Internetforen wirft eine Vielzahl von rechtlichen Fragestellungen auf, die bislang in der Rechtsprechung und Literatur noch nicht abschließend geklärt sind. Hierzu gehören insbesondere:
- Unter welchen Voraussetzungen machen sich Trolle durch ihre Beiträge strafbar (z.B. wegen Beleidigung, § 185 StGB)?
- Inwieweit sind die Betreiber von Internetforen für rechtswidrige Troll-Beiträge in ihren Foren rechtlich verantwortlich (zu berücksichtigen sind hier insb. die Haftungsregelungen im TMG)?
- Welche Möglichkeiten besitzen Foren-Betreiber Trolle aus Internet-Foren auszuschließen (Stichwort: Virtuelles Hausrecht)?

