Systemdatenschutz
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Als Systemdatenschutz wird ein neuerer Ansatz in der datenschutzrechtlichen Gesetzgebung bezeichnet: Den datenverarbeitenden Stellen wird demnach nicht nur vorgeschrieben, unter welchen Voraussetzungen sie welche personenbezogene Daten verarbeiten dürfen, sondern sie werden darüber hinaus durch die entsprechenden gesetzlichen Regelungen verpflichtet, bestimmte technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um den Schutz der Daten, die erhoben und verarbeitet werden, zu gewährleisten.
Verpflichtungen zum Systemdatenschutz sind z.B. in § 9 BDSG und der entsprechenden Anlage und in § 13 Abs. 4 TMG enthalten.
Durch die Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG werden datenverarbeitende Stellen z.B. verpflichtet, Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden, zu verwehren (Zutrittskontrolle), und zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden können (Zugangskontrolle).

