EVB-IT
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Speziell für den IT-Bereich existieren (neben der allgemeinen VOL/B) so genannte ergänzende bzw. besondere Vertragsbedingungen (EVB und BVB) für die diversen Unterarten der IT-Leistungen. Seit 1972 wurden schrittweise die insgesamt sieben Vertragstypen der “Besonderen Vertragsbedingungen für die Beschaffung von DV-Leistungen (BVB)” als Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand bei der Beschaffung von Datenverarbeitungsanlagen und -geräten eingeführt.
Im Auftrag des Kooperationsausschusses Automatisierte Datenverarbeitung Bund/Länder/Kommunaler Bereich (KoopA-ADV) hat eine Arbeitsgruppe der öffentlichen Hand unter Federführung des Bundesministeriums des Innern neue, die BVB ablösende Vertragstypen (Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen, EVB-IT) entwickelt.
Diese Vertragsbedingungen sind grundsätzlich in jeden IT-Beschaffungsvertrag einzubeziehen. Soll beispielsweise schlicht IT-Hardware (ohne werkvertragliche Leistungsanteile) gekauft werden, sind die „EVB-IT Kauf“ in den Vertrag einzubeziehen.
Bereits in den Verdingungsunterlagen ist darauf hinzuweisen, dass und welche EVB / BVB in den Vertrag mit eingeschlossen werden.
Die jeweils aktuellen EVB und BVB (sowie weitere Erläuterungen) finden sich auf der Webseite der KBSt. http://www.kbst.bund.de/cln_011/nn_837402/Content/Wirtschaft__u__Recht/Vertraege/vertraege__node.html__nnn=true

