Verigo/E-Mail
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von Johannes Wolber
Begriff
Frei übersetzt heißt E-Mail elektronsicher Brief. Im Unterschied zum herkömmlichen Brief wird sie aber nicht von der Post körperlich überbracht, sondern über das Internet elektronisch versandt. Tatsächlich ist die E-Mail heute sowohl für die Wirtschaft als auch für das gesellschaftliche Leben von enormer Bedeutung und hat den klassischen Brief vielerorts verdrängt.
Geschichte
Die Geschichte der E-Mail begann Ende der 60er Jahre in den USA, dem Mutterland des Internets. Der Computertechniker Ray Tomlinson hat im Jahr 1971 seine selbst geschaffenen Programme zum Versenden elektronischer Botschaften vorgestellt und gilt seither als Erfinder der E-Mail.
Diese Programme wurden in den folgenden Jahren weiterentwickelt und schwappten nach gut zehn Jahren über den Atlantik. Die erste deutsche E-Mail wurde angeblich am 2. August 1984 verschickt.
Bis heute hat das Internet und damit die Möglichkeit E-Mails zu verschicken praktisch alle Teile der Welt erobert.
Die E-Mail-Adresse
Damit eine E-Mail ihren Empfänger auch erreichen kann, braucht jeder Nutzer, wie er eine Postadresse zum Empfangen von Briefen braucht, auch eine E-Mail-Adresse zum empfangen von E-Mails. Diese besteht immer aus einem lokalen und einem globalen Teil, was am Beispiel heckmann@uni-passau.de gezeigt werden kann. “heckmann” ist hier der lokale Teil und “uni-passau.de” ist der globale Teil (auch domain genannt).
Solche E-Mail-Adresse werden von verschiedenen Diensteleistern teilweise kostenlos angeboten.
Überwachung
Das Versenden von E-Mails kann auch missbraucht werden, beispielsweise zur Planung von Straftaten oder zur Verbreitung einer staatsfeindlicher Gesinnung. Deswegen wird in vielen Ländern der E-Mail-Verkehr vom Staat und seinen Organen überwacht. Auch in Deutschland wurden im Jahr 2005 dafür Vorbereitungen getroffen und die nötige Hard- und Software geschaffen.
Beweiskraft vor Gericht
Es ist schwierig E-Mails als Beweismittel einzusetzen, weil der Absender bei den gängigen Verfahren keine Möglichkeit hat nachzuweisen, ob und wann er eine E-Mail verschickt hat und ob der Empfänger diese empfangen hat. Allerdings können heute Nachrichten mit einer elektronischen Signatur authentifiziert und damit Verbindlichkeiten geschaffen werden, die auch vor Gericht gehört werden. Das Empfangen einer E-Mail kann aber auch damit nicht nachgewiesen werden.

