E-Government 20

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von Philipp Schrüfer, Jan Roggenkamp

Allgemeines

„E-Government 2.0“ bezeichnet ein Programm der Bundesregierung, das im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung das Regierungsprogramm „Zukunftsorientierte Verwaltung durch Innovation“ konkretisiert.

Das Vorhaben „E-Government 2.0“ wurde am 13. September 2006 durch die Bundesregierung beschlossen und soll bis zum Jahr 2010 in Bund, Ländern und Kommunen gleichermaßen umgesetzt werden.

Das Konzept unterscheidet vier Bereiche, die als Kernpunkte im Modernisierungsprozess das Internet für Bürger und Unternehmen zur bevorzugten Anlaufstelle für Verwaltungsangelegenheiten jeglicher Art machen sollen.

Zum einen soll das staatliche E-Government-Angebot sowohl in qualitativer, als auch in quantitativer Hinsicht ausgebaut werden und sich dabei an den individuellen Bedürfnissen der Wirtschaft und der Bürger orientieren. Dieses Handlungsfeld wird Portfolio genannt. Hierbei wird der Bund seit kurzem durch die Fraunhofer-Gesellschaft wissenschaftlich begleitet. Im eGovernment Zentrum der Gesellschaft werden nach Abschluss des Kooperationsvertrags am 15. Mai 2007 insbesondere Lösungen zur bedarfsgerechten Adressierung von Zielgruppen entwickelt.

Als weiterer Programmpunkt ist eine umfassende Zusammenarbeit von Verwaltung und Wirtschaft auf elektronischem Wege durch so genannte Prozessketten vorgesehen.

Darüber hinaus soll der elektronische Personalausweis? (ePA) sowie elektronische Mechanismen, die eine eindeutige und sichere Identifizierung ermöglichen, eingeführt und etabliert werden.

Schließlich ist geplant, elektronische Kommunikationsräume einzurichten, die durch eine staatliche Zertifizierung hinreichende Sicherheit beim Datenaustausch und bei der Kommunikation mit der Verwaltung gewährleisten. Die Umsetzung der vier Handlungsfelder steht unter der Führung und Koordination des .

Aus juristischer Sicht wird zumindest eine Anpassung bestehender Rechtsnormen auf die Erfordernisse des E-Government erfolgen müssen. Möglicherweise wird auch die Ausarbeitung eines eigenen E-Government-Gesetzes erforderlich, wie es beispielsweise in Österreich schon seit 2004 existiert.

Portfolio

Als strategisches Ziel des E-Governments sollen sämtliche Verwaltungsverfahren elektronisch ermöglicht werden, d.h. die für den Bürger und die Wirtschaft erforderlichen Informationen hinsichtlich der für sie relevanten staatlichen Verwaltungsvorgänge sind rund um die Uhr abrufbar, Dokumente risikolos annehmbar und die bereitgestellten Daten vom Nutzer standardisiert weiter zu verarbeiten.

Voraussetzung für derart erweiterte E-Government-Dienstleistungen sind eine großflächige Akzeptanz und Bekanntheit in der Bevölkerung, die durch qualitative Innovation in diesem Bereich erreicht werden kann. Bestimmte Benutzergruppen, wie zum Beispiel Unternehmen können dann auch zur elektronischen Abwicklung von Verwaltungsvorgängen verpflichtet werden.

Von Vorteil dürfte insbesondere das Wegfallen von fachlichen Zuständigkeiten einzelner Verwaltungsebenen sein, da der Nutzer, der mit einer Behörde in Kontakt treten will, über einheitliche Internetportale auf die Dienste der Verwaltung zugreifen könnte. Dabei würden sämtliche Bereiche, wie zum Beispiel Kfz-Wesen, Meldewesen oder Personenstandswesen miteinander vernetzt und könnten auf einfache Weise behördenübergreifend zusammenarbeiten. Folge wäre dann auch ein Bürokratieabbau, der dabei hilft, Kosten in beachtlicher Höhe einzusparen und so zur Haushaltskonsolidierung beiträgt.

Notwendig für die Verwirklichung dieser Ziele sind laufende Analysen des Nutzerbedarfs und des Bekanntheitsgrades in Wirtschaft und Bevölkerung, die durch regelmäßigen Forschungsberichte der Erfolgskontrolle dienen.

Letztlich müssen die Bemühungen dahin gehen, dass Daten des Verwaltungsverfahrens vollständig elektronisch angenommen und weiterverarbeitet werden können. Dabei ist stets auf den sicheren Zugang zur Verwaltung sowie auf den Schutz von Nutzerdaten vor unbefugtem Zugriff zu achten. Ferner müssen die elektronischen Dienstleistungen mit gezielten Marketingmaßnahmen beworben werden, um deren Bekanntheitsgrad und Akzeptanz zu steigern. Finanzielle Anreize beim Nutzer durch Gewähren von Vergünstigungen, beispielsweise mittels reduzierter Gebührensätze bei elektronischer Kommunikation, könnten helfen, dieses Ziel zu erreichen.

Prozessketten

Verwaltungsprozesse sollen dahingehend ausgebaut werden, dass Unternehmen der Wirtschaft ihre notwendigen Angaben und Anfragen bei staatlichen Einrichtungen automatisiert und optimiert über das Internet tätigen können. Beispielsweise sollen dann Genehmigungen, statistische Daten oder Angaben zur Steuer auf elektronischem Wege übermittelt, oder behördliche Sicherheitskontrollen durch Abstimmung in IT-Verfahren mit den Unternehmen vereinfacht werden.

Zur Umsetzung müssen Geschäftsabläufe von Unternehmen in das Programm integriert und angepasst werden. Dabei muss die Finanzierung gesichert und Datensicherheit auf beiden Seiten gewährleistet sein.

Seit März 2007 existiert unter der Leitung des Bundesinnenministeriums ein E-Government-Kompetenzzentrum, das als zentrale Anlaufstelle für die Wirtschaft Geschäftsabläufe austauschen und optimieren soll. Hierfür sind auch Verbände und Wissenschaft einzubinden, um den gegenseitigen Anforderungen von Wirtschaft und Verwaltung gerecht werden zu können.

Identifizierung

Im Rahmen von Kommunikation und Datenaustausch zwischen Verwaltung, Bürger bzw. Unternehmen müssen die Teilnehmer am Verwaltungsverfahren eindeutig identifiziert werden können. Nur mittels sicherer Möglichkeiten, d.h. geschützten Kommunikationswegen kann die Abgabe einer rechtlich verbindlichen Willenserklärung wirksam erfolgen.

Problematisch wird sein, einheitliche elektronische Identifizierungsmechanismen aufzubauen und diese auch beim „Verwaltungssuchenden“ zu etablieren.

Die derzeit bestehenden unterschiedlichen Signaturverfahren rufen große Unsicherheiten hervor und bewirken eher eine Abstention vom elektronischen Verwaltungsweg. Um dem abzuhelfen, plant die Bundesregierung eine Standardisierungsstelle bei der Bundesstelle für Informationstechnik einzurichten, die Datenaustauschformate bei E-Government-Dienstleistungen auf Bundes- und Landesebene angleichen soll.

Ab dem Jahr 2008 soll der elektronische Personalausweis? (ePA) als staatlich bereitgestelltes Hochsicherheitsdokument eine sichere und einfache Identifizierung und so eine elektronische Transaktion mit der Verwaltung ermöglichen. Um hierbei einen verbesserten Datenschutz gewährleisten zu können, sollen bei Identifizierung mit dem ePA dem jeweiligen Partner lediglich jene Daten zur Verfügung gestellt werden, die für die Transaktion tatsächlich benötigt werden.

Auch soll es dann den Behörden untereinander möglich sein, mittels so genannter E-Identity-Konzepte personenbezogene Daten ohne die Mitwirkung der betroffenen Personen einheitlich und eindeutig austauschen zu können.

Kommunikation

Essentielle Voraussetzung für eine funktionierende Kommunikation zwischen Bürger und Staat im Internet ist ein Ort, an dem der Austausch von Daten zuverlässig und sicher stattfinden kann. Dabei muss besonderes Augenmerk auf Einfachheit der Anwendung gelegt werden, um auch unversierten Benutzern den elektronischen Zugang zur Verwaltung zu ermöglichen.

Hierfür sollen elektronische Kommunikationsräume, so genannte staatlich zertifizierte Bürger-Portale, eingerichtet werden. Der Bürger kann sich dort eine elektronische Meldeadresse erstellen, die auch auf dem ePA vermerkt werden kann. Eine gegebenenfalls erforderliche Signatur von Nachrichten wird automatisch erstellt und sorgt für eine vertrauliche Übertragung, die daher auch nicht anonym erfolgen muss.

Ähnlich einem Ablageordner soll der Bürger die Möglichkeit erhalten, Dokumente, die beim elektronischen Datenaustausch mit der Verwaltung entstehen, auf Dauer sicher aufzubewahren.

Auch Unternehmen sollen sich auf den Bürger-Portalen so genannte Organisationspostfächer einrichten können, an die die Behörde eine verbindliche Zustellung von elektronischen Dokumenten richten kann.

Ziel der Bundesregierung ist es, einen Online-Kommunikationsraum zu schaffen, der den bisher erforderlichen Gang zur Behörde vollständig durch elektronische Wege via Internet ersetzt. Hierfür muss beim Bürger vor allem das Vertrauen in die Zuverlässigkeit des elektronischen Verwaltungsverfahrens gestärkt und er vor den alltäglichen Gefahren des Internets wie Spam oder Viren verlässlich geschützt werden.

Kritischer Ausblick

Das Programm „E-Government 2.0“ der Bundesregierung bedarf nach derzeitigem Stand noch großer Anstrengungen zur Verwirklichung. Die bis dato großteils fehlende Akzeptanz des E-Government in der Bevölkerung muss durch effektive Nutzungsanreize geschaffen werden, sicherheitsrechtliche Anforderungen erfüllt und die elektronische Infrastruktur in allen Behörden großflächig und auch bis auf die unterste Veraltungsebene erweitert und etabliert werden. Das föderale System der Bundesrepublik könnte sich dabei allerdings als Hindernis erweisen.

Problematisch ist insbesondere, dass zur Zeit noch keine Datenaustauschformate und Signaturmöglichkeiten entwickelt wurden, die dem Ziel einer einheitlichen Datenverarbeitung und Identifizierung genügen.

Kritisch betrachtet werden muss auch, dass gerade im Rahmen der o.g. Prozessketten nicht unerhebliche Kosten für die Wirtschaft durch technische Realisierungsmaßnahmen entstehen, da mitunter zahlreiche Unternehmen nicht oder nur unzureichend über die für das E-Government erforderlichen IT-Verfahren verfügen.

Zugleich gilt es, bis Ende 2009 die EU-Dienstleistungsrichtlinie ( Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt ) umzusetzen, wonach es ausländischen Investoren ermöglicht werden muss, bürokratische Angelegenheiten auf elektronischem Wege abzuwickeln.

Großes Gefahrenpotential beherbergt auch die Tatsache, dass gerade sozial schwache oder ältere Bevölkerungsschichten, die häufig auf Verwaltungstätigkeit angewiesen sind (Beantragung von Hartz IV, Renten etc.), unzureichend mit dem Internet und dessen Nutzung vertraut sind und deswegen eine Ausgrenzung dieser Personengruppen droht. Ebenso muss dem Umstand Rechnung getragen werden, dass auch für Menschen mit Behinderungen ab dem Jahr 2010 das Online-Angebot der Verwaltung barrierefrei nutzbar sein muss.

Nicht zu vernachlässigen sind zudem die Kosten des Projekts “E-Government 2.0″. Bisher wurden rund 650 Mio. Euro aufgewandt, um die Verwaltung auf den Stand des E-Governments zu bringen. Bis zur endgültigen Realisierung des Programmes im Jahr 2010 werden weitere Investitionen nötig sein. Darüber hinaus werden auch für die künftige Aktualisierung und Modernisierung beachtliche Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen, die sich in einer Kosten-Nutzen-Abwägung als rentabel erweisen müssen. Jedoch betont die Bundesregierung, mit dem E-Government-Programm Bürokratiekosten erheblich senken und einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten zu können.

Quellen

Links

 Siehe auch die Forums-Diskussion zu E-Government20