Vergabe Per Verordnung

09 November 2007, 10:57

Bei mehreren eGovernment-Projekten beobachten wir zur Zeit eine Umgehung von Vergabeverfahren. Z.B. wurde in Schleswig-Holstein mit dem Aufbau der Clearingstelle bzw. der Infrastruktur für die automatische Rückmeldung per Verordnung die Dataport beauftragt. Dieser Auftrag hätte doch europaweit ausgeschrieben werden müssen?

Heckmann03 Dezember 2007, 22:23

Sie sprechen ein sehr komplexes und rechtlich noch nicht vollständig geklärtes Thema an. Ohne auf den von Ihnen zitierten Fall eingehen zu können (hier fehlen mir konkrete Hintergründe), kann ich doch allgemein sagen: Eine europaweite Ausschreibung ist grundsätzlich dann erforderlich, wenn der Leistungsgegenstand über dem Schwellenwert von 211.000 EUR liegt und es sich um einen vergabebedürftigen Auftrag handelt. Das sind grundsätzlich alle entgeltlichen Aufträge öffentlicher Auftraggeber an Unternehmen. Eine Ausnahme gibt es aber nach § 100 II lit g GWB. Danach sind solche Aufträge nicht ausschreibungspflichtig, die an eine “Person vergeben werden, die ihrerseits … ein auf Gesetz oder Verordnung beruhendes ausschließliches Recht zur Erbringung der Leistung hat”. Verwaltungsmonopole sind also “vergaberechtsfrei”. Natürlich muss die Einrichtung des Verwaltungsmonopols selbst verfassungskonform erfolgt sein. Das wäre in dem von Ihnen zitierten Fall zu untersuchen. So viel für den Augenblick.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Heckmann